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labelpass.eu Digitaler Produktpass für die EU

Fragen und Antworten

Was der digitale Produktpass ist

Was ist ein digitaler Produktpass?

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 definiert ihn in Art. 2 Nr. 28 als produktspezifischen Datensatz, der die vorgeschriebenen Informationen enthält und elektronisch über einen Datenträger zugänglich ist. Praktisch heißt das: Auf dem Produkt sitzt ein QR-Code, und wer ihn scannt, sieht eine Seite mit den Angaben zu genau diesem Produkt.

Welche Daten stehen im Produktpass?

Den Rahmen setzt Anhang III der Verordnung: eindeutige Produktkennung, GTIN, Warencode, Angaben zu Hersteller und Importeur, Konformitätserklärung, Gebrauchsanleitung, Materialien und besorgniserregende Stoffe, Hinweise zu Reparatur und Entsorgung. Welche dieser Angaben für Ihre Produktgruppe verpflichtend werden, legt der delegierte Rechtsakt der Produktgruppe fest.

Wo muss der QR-Code angebracht werden?

Nach Art. 10 der Verordnung auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen. Was davon für Ihre Produktgruppe gilt, bestimmt deren Rechtsakt. Sie erhalten den QR-Code von uns als Druckdatei und können ihn auf Etikett, Verpackung oder Typenschild drucken.

Was ist das EU-Register und was steht dort?

Das Produktpassregister der Europäischen Kommission speichert die eindeutigen Kennungen der Pässe, nicht deren Inhalte. Die Passdaten selbst liegen beim Wirtschaftsakteur oder seinem Dienstleister. Bei der Registrierung vergibt das Register eine Registrierungskennung, die der Zoll bei der Einfuhr prüft. Die Eintragung übernehmen wir, sie ist im Preis enthalten.

Muss ich die EN-Normen zum Produktpass kaufen?

Nein. Die Normen liefern nur die Vermutung, dass die Anforderungen erfüllt sind. Die Pflichten stehen in der Ökodesign-Verordnung und der Durchführungsverordnung, beide kostenlos auf EUR-Lex.

Pflicht und Fristen

Ab wann ist der digitale Produktpass Pflicht?

Der 1. feste Stichtag ist der 18.02.2027: Ab dann brauchen Batterien mit mehr als 2 kWh einen Batteriepass. Für die übrigen Produktgruppen nennt der Arbeitsplan der Kommission das Jahr des Rechtsakts: Textilien, Reifen und Aluminium 2027, Möbel 2028, Elektronik 2029. Die Pflicht greift jeweils mindestens 18 Monate nach dem Rechtsakt.

Wen trifft die Pflicht?

Jeden, der ein Produkt der jeweiligen Gruppe in der EU in Verkehr bringt: Hersteller mit Sitz in der EU, Importeure, Händler und Vertreiber unter eigenem Namen. Hersteller ohne Sitz in der EU erfüllen die Pflichten über einen Bevollmächtigten in der EU.

Gilt das auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Ökodesign-Verordnung enthält keine allgemeine Ausnahme für kleine Unternehmen, es gibt keine Mindestmenge und keinen Mindestumsatz. Ob eine Produktgruppe einzelne Erleichterungen bekommt, kann nur deren Rechtsakt regeln.

Gilt die Pflicht auch für Ware, die schon im Lager liegt?

Die Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen an, die erstmalige Bereitstellung auf dem EU-Markt. Für Batterien sagt es die Batterieverordnung ausdrücklich: Sie gilt für Batterien, die ab dem 18.02.2027 in Verkehr gebracht werden. Was vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, braucht rückwirkend keinen Pass. Ware, die am Stichtag noch bei Ihnen im Lager liegt und danach verkauft wird, braucht ihn.

Was passiert, wenn ein Produkt keinen Produktpass hat?

Nach Art. 9 der Verordnung darf ein Produkt, für das die Pflicht gilt, ohne verfügbaren Produktpass nicht in Verkehr gebracht werden. Es verliert den Marktzugang. Der Zoll prüft bei der Einfuhr die Registrierungskennung. Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest.

Ablauf und Technik

Kann ich den Produktpass selbst erstellen?

Ja, die Verordnung erlaubt beides: Der Wirtschaftsakteur betreibt die Pässe selbst oder gibt sie einem Dienstleister. Selbst betreiben heißt: Passseiten aufbauen und über die gesamte Produktlebensdauer erreichbar halten, sich im EU-Register mit einem qualifizierten elektronischen Siegel verifizieren, die Pässe eintragen und eine Sicherungskopie bei einem unabhängigen Dritten vorhalten. Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen für 260 € je 12 Monate ab, zur Bestellung.

Welche Datei brauche ich für die Bestellung?

Ihre Produktliste als XLSX oder CSV, eine Zeile je Produkt. Der Aufbau ist frei: Sie laden die Datei hoch, wir schlagen die Zuordnung Ihrer Spalten zu den Passangaben vor, Sie bestätigen oder ändern sie. Wer keine Liste führt, lädt unsere Mustertabelle herunter, sie enthält alle Spalten mit Erklärung und 2 Beispielzeilen.

Was passiert, wenn meine Datei Fehler enthält?

Wir prüfen jede Zeile vor der Bestellung: fehlende Pflichtangaben, falsche Formate, doppelte Kennungen. Jede Beanstandung wird mit der Zeilennummer aus Ihrer Datei angezeigt. Sie zahlen erst, wenn die Datei fehlerfrei durchläuft.

Was ist bei Produktänderungen?

Sie laden über Ihren persönlichen Zugangslink aus der Auftragsbestätigung Ihre aktualisierte Tabelle hoch, wir ändern die betroffenen Pässe. Die Adresse und der QR-Code auf dem Produkt bleiben dieselben, Sie müssen nichts neu drucken. Die Pflege ist in der Gebühr enthalten.

Rufen Sie labelpass.eu/zugang.php auf und geben Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Bestellung ein. Der Link wird sofort erneut an diese Adresse gesendet.

In welcher Sprache muss der Produktpass sein?

In der Sprache, die der Mitgliedstaat festlegt, auf dessen Markt das Produkt verkauft wird (Art. 7 Abs. 8 der Verordnung). Wer in mehrere Länder liefert, braucht mehrere Sprachfassungen. Deshalb wählen Sie bei der Bestellung Ihre Zielmärkte. Wir erzeugen den Pass in den Amtssprachen dieser Länder, ohne Aufpreis, und übersetzen dafür auch Ihre eigenen Texte wie Materialangaben und Sicherheitshinweise. Vor der Veröffentlichung legen wir Ihnen jede Übersetzung vor. Sie können jede Zeile ändern und geben mit einem Klick frei, danach gehen die Seiten online. Liefern Sie nur nach Deutschland, entsteht nur die deutsche Fassung und der Schritt entfällt.

Wie lange bleibt der Produktpass online?

Mindestens über die voraussichtliche Lebensdauer des Produkts, so verlangt es Art. 9 der Verordnung. Er muss sogar verfügbar bleiben, wenn der Hersteller insolvent ist oder nicht mehr existiert. Bei uns bleibt jeder Pass 10 Jahre ab Veröffentlichung erreichbar, auch wenn der Vertrag vorher endet.

Brauche ich ein eigenes elektronisches Siegel oder einen Registerzugang?

Nein. Das EU-Register verlangt das qualifizierte elektronische Siegel nur von dem, der sich als Wirtschaftsakteur verifiziert und die Pässe einträgt. Das übernehmen wir, Sie brauchen weder Siegel noch Registerzugang.

Gilt Ihr Angebot auch für Batterien?

Ja, mit einer Einschränkung. Der Batteriepass verlangt neben den festen Angaben auch laufende Werte aus dem Batteriemanagementsystem, etwa Restkapazität, Zahl der Ladezyklen und Temperaturereignisse. Diese Werte kann keine Tabelle liefern, dafür brauchen wir eine Schnittstelle zu Ihrem System. Sprechen Sie uns an, wir klären den Aufwand für Ihren Fall.

Ich habe keinen Sitz in der EU. Können Sie das übernehmen?

Ja. Wer von außerhalb der EU liefert, braucht einen Bevollmächtigten in der EU, der die Pflichten übernimmt und für Behörden ansprechbar ist. Diese Rolle übernehmen wir zusätzlich zum Produktpass, nach gesonderter Vereinbarung. Sprechen Sie uns vor der Bestellung an.

Preis und Vertrag

Was kostet der digitale Produktpass?

Bei uns 260 € für 12 Monate, darin sind 100 Produktpässe, die QR-Codes, die Eintragung im EU-Register und der Betrieb der Passseiten enthalten. Jeder weitere Pass kostet 0,25 €. 500 Pässe kosten damit 360 € für 12 Monate. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Was kostet der Zugang zum EU-Register?

Für den Registerzugang ist keine Gebühr vorgesehen. Unsere Gebühr bezahlt das Erstellen der Pässe, die Eintragung und den Betrieb der Passseiten.

Wie lange läuft der Vertrag?

12 Monate ab Bestellung, kündbar zum Ende der Laufzeit. Endet der Vertrag, bleiben die bereits erstellten Pässe trotzdem 10 Jahre ab Veröffentlichung erreichbar, denn dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und wir haben es übernommen.

Was passiert, wenn ich den Anbieter wechseln will?

Ihre Produktdaten gehören Ihnen und Sie erhalten sie jederzeit als Datei, auch maschinenlesbar je Pass. Damit kann ein anderer Anbieter Ihre Pässe übernehmen. Die bereits veröffentlichten Passseiten bleiben bei uns erreichbar, dazu sind wir 10 Jahre verpflichtet.

Diese Antworten sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.