Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der R&R Vivendi GbR, Ochtruper Straße 34a, 48455 Bad Bentheim, vertreten durch die Gesellschafter Roman Rötting und Roman Breitenbach (nachfolgend „Anbieterin"), und ihren Kunden über die Erstellung, Registrierung und den Betrieb digitaler Produktpässe im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1781 sowie über damit verbundene Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die Anbieterin erstellt aus den vom Kunden gelieferten Produktdaten je Produkt, Modell oder Charge einen digitalen Produktpass: eine eindeutige Kennung in Form einer Webadresse, eine unter dieser Adresse erreichbare Passseite und den zugehörigen QR-Code als Druckdatei.
(2) Zum Leistungsumfang gehören ferner: die formale Prüfung der gelieferten Daten auf Vollständigkeit der Pflichtangaben, gültige Formate und doppelte Kennungen; die Erstellung der Passseite in den Amtssprachen der vom Kunden angegebenen Zielmärkte, einschließlich der Übersetzung der vom Kunden gelieferten Texte; der Betrieb der Passseiten nach § 7; die Aktualisierung der Passseiten nach § 5 Abs. 3; die Eintragung der Pässe im Produktpassregister der Europäischen Kommission nach § 6.
(3) Nicht geschuldet sind: die inhaltliche Prüfung der vom Kunden gelieferten Daten auf Richtigkeit, die Prüfung, ob der Kunde alle für seine Produktgruppe geltenden Anforderungen erfüllt, Rechts- oder Steuerberatung, die laufende Übernahme dynamischer Daten aus Batteriemanagement- oder anderen Systemen sowie Leistungen als Bevollmächtigte, sofern nicht jeweils gesondert vereinbart.
(4) Die Übersetzungen legt die Anbieterin dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Prüfung vor. Der Kunde kann jede Übersetzung ändern. Veröffentlicht wird erst nach seiner Freigabe; Zeitpunkt und freigegebene Fassung werden festgehalten. Der Kunde bleibt nach Abs. 1 des § 5 für den Inhalt der Angaben in allen Sprachfassungen verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss und Leistungsbeginn
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Anbieterin in Textform zustande.
(2) Die Anbieterin beginnt mit der Erstellung, sobald die Produktdaten die Prüfung nach § 2 Abs. 2 ohne Beanstandung durchlaufen haben und die Vergütung vollständig eingegangen ist.
§ 4 Vergütung, Kontingent, Nachträge
(1) Die Vergütung beträgt 260 € je Vertragsjahr und umfasst ein Kontingent von 100 digitalen Produktpässen. Für jeden weiteren Pass fallen 0,25 € je Vertragsjahr an. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und wird im Voraus gezahlt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt; bei Kunden aus dem übrigen EU-Ausland mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
(2) Der Kunde kann während der Laufzeit weitere Produktpässe beauftragen (Nachtrag). Neue Pässe innerhalb des noch freien Kontingents sind ohne weitere Vergütung enthalten; für Pässe über dem Kontingent wird die Vergütung nach Abs. 1 Satz 2 vor der Erstellung fällig.
(3) Für die Verlängerung nach § 8 zählt der Bestand aller von der Anbieterin für den Kunden betriebenen Pässe. Aktualisierungen bestehender Pässe sind keine neuen Pässe und lösen keine zusätzliche Vergütung aus.
(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§ 288 BGB).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde liefert alle für die Passerstellung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig. Für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist ausschließlich der Kunde verantwortlich; die Anbieterin übernimmt sie nach formaler Prüfung ohne inhaltliche Prüfung in die Pässe.
(2) Der Kunde ist nach Art. 9 der Verordnung (EU) 2024/1781 verpflichtet, die Daten seiner Produktpässe richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand zu halten. Änderungen teilt er der Anbieterin unverzüglich mit; die Anbieterin aktualisiert die betroffenen Passseiten daraufhin ohne zusätzliche Vergütung.
(3) Änderungen der Stammdaten (Firma, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Kontaktdaten) teilt der Kunde unverzüglich mit.
(4) Das Anbringen des QR-Codes auf Produkt, Verpackung oder Begleitunterlagen obliegt dem Kunden.
§ 6 Eintragung im EU-Register
(1) Die Anbieterin trägt die Pässe des Kunden unter ihrer Kennung als Wirtschaftsakteur in das Produktpassregister der Europäischen Kommission ein, sobald die Kommission die Registrierung für die betreffende Produktgruppe technisch freigeschaltet hat, und ohne zusätzliche Vergütung.
(2) Solange die Kommission eine Produktgruppe nicht freigeschaltet hat, besteht kein Anspruch auf Eintragung. Die Mitteilung des Registers über eine Registrierung gilt nach Art. 13 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2024/1781 nicht als Nachweis der Rechtskonformität des Produkts.
§ 7 Verfügbarkeit der Passseiten
(1) Die Anbieterin hält jede erstellte Passseite ab ihrer Veröffentlichung 10 Jahre öffentlich erreichbar. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Ein einmal veröffentlichter Produktpass kann nicht gelöscht werden. Er zählt während der Vertragslaufzeit zum Bestand nach § 4 Abs. 3.
(3) Die Anbieterin führt zu jeder Passseite ein Änderungsprotokoll und archiviert frühere Fassungen.
(4) Kurzzeitige Unterbrechungen durch Wartung, Störungen des Rechenzentrums oder höhere Gewalt bleiben von Abs. 1 unberührt; die Anbieterin behebt Störungen unverzüglich.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor, wenn der Kunde fällige Vergütungen trotz Mahnung und Nachfrist nicht zahlt oder erkennbar unrichtige Angaben macht.
(3) Nach Vertragsende werden keine Aktualisierungen mehr vorgenommen und keine neuen Pässe mehr erstellt. Die Erreichbarkeit nach § 7 Abs. 1 bleibt bestehen. Auf Verlangen erhält der Kunde seine Produktdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.
§ 9 Leistungsfristen
(1) Die Anbieterin erstellt die Pässe nach Eintritt der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 ohne schuldhaftes Zögern.
(2) Höhere Gewalt sowie Störungen bei der Europäischen Kommission, Registerstellen oder technischen Dienstleistern, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, verlängern die Fristen angemessen.
§ 10 Freistellung
(1) Der Kunde stellt die Anbieterin, ihre Gesellschafter und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Bußgeldern, Gebühren und Kosten frei, die darauf beruhen, dass der Kunde seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt hat, insbesondere durch unrichtige, unvollständige oder nicht aktualisierte Produktdaten.
(2) Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Anbieterin bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Die im Produktpass vorgeschriebenen Herstellerangaben werden bestimmungsgemäß öffentlich zugänglich.
(2) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
(3) Für die Übersetzung der Passtexte setzt die Anbieterin einen Dienstleister ein. Übermittelt werden dorthin ausschließlich die zu übersetzenden Produkttexte.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin.
(3) Werden diese Bedingungen in mehreren Sprachfassungen bereitgestellt, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 15.08.2026